Sicherheitstechnische Beratung und Betreuung nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und der DGUV Vorschrift 2 "Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit"
STB HSC
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führt im Auftrag des Unternehmers nach dem Arbeitssicherheitsgesetz in Verbindung mit dem Arbeitsschutzgesetz und den damit verbundenen Vorschriften und Sicherheitsregeln die sicherheitstechnische Beratung und Betreuung der Beschäftigten im Unternehmen durch.
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berät Arbeitgeber und Führungskräfte, kooperiert mit den betrieblichen Interessenvertretungen, sowie Beschäftigten.
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wirkt im Arbeitsschutzausschuss (ASA) mit.
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unterstützt weitreichend bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen (Gefährdungsbeurteilung). Dazu gehört die Unterstützung bei der Implementierung eines Gesamtkonzeptes zur Gefährdungsbeurteilung, sowie die Unterstützung bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung.
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hilft bei grundlegenden Maßnahmen der Arbeitsgestaltung.
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prüft bei Veränderungen von Arbeitsplätzen, Ersatzbeschaffung von Maschinen und Geräten, Änderungen von Arbeitsverfahren, Veränderungen betrieblicher Abläufe und Prozesse, Einführung von Arbeitsstoffen und Materialien oder Veränderungen der Arbeitszeitgestaltung vor Inbetriebnahme bzw. Einführung.
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berät zu Festlegungen von erforderlichen Prüfungen und Prüffristen im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).
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hilft bei der Erstellung von Betriebsanweisungen, Unterweisungen und Qualifizierungsmaßnahmen.
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bietet Unterstützung bei der Schaffung einer geeigneten Organisation und Integration in die Führungstätigkeit.
Sicherheitstechnische Beratung und Betreuung
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Der Unternehmer muss die Gefährdungen ermitteln und beurteilen, denen seine Beschäftigten bei ihrer Arbeit ausgesetzt sind. Aus dieser Beurteilung sind entsprechende Maßnahmen abzuleiten, damit diese Gefährdungen nicht zu einer Gefahr werden. Diese Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Element des Arbeitsschutzes und wird deshalb in vielen entsprechenden Gesetzen und Verordnungen (ArbSchG, BetrSichV, ArbStättV, GefStoffV und Unfallverhütungsvorschriften) explizit gefordert.
Eine Gefährdung kann sich vor allem ergeben durch:
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die Gestaltung und die Einrichtung des Arbeitsplatzes
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physikalische, chemische und biologische Einwirkungen
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die Gestaltung, die Auswahl und den Einsatz von Arbeitsmitteln, insbesondere von Arbeitsstoffen, Maschinen, Geräten und Anlagen sowie den Umgang damit
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die Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufen und Arbeitszeit und deren Zusammenwirken
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unzureichende Qualifikationen und Unterweisungen der Beschäftigten
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psychische Belastungen bei der Arbeit.
Ziel einer Gefährdungsbeurteilung ist es, nicht nur Maßnahmen zu entwickeln, welche die Beschäftigten vor Unfällen und gesundheitlichen Gefährdungen schützen, sondern auch solche, die eine menschengerechte Gestaltung der Arbeit aufzeigen.
Gefordert sind ebenfalls regelmäßige Überprüfungen auf neue Gefährdungen und Wirksamkeit der zuvor getroffenen Maßnahmen sowie die nachvollziehbare Dokumentation dieses Prozesses.
STB HSC unterstützt bei den Gefährdungsbeurteilungen und kann auf jahrelange Erfahrungen und unzählige Beispiele zurückgreifen.
Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen nach dem Arbeitsschutzgesetz und seinen Verordnungen
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Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz kann der Unternehmer die arbeitsmedizinische Versorgung seines Unternehmens auch sicherstellen, indem er einen Betriebsarzt (Arbeitsmediziner) oder einen überbetrieblichen arbeitsmedizinischen Dienst beauftragt.
STB HSC kann in Verbindung mit der sicherheitstechnischen Betreuung nach DGUV V2 Betriebsärzte für die arbeitsmedizinische Betreuung vermitteln.
Betriebsärzte beraten den Unternehmer u.a. bei:
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der Planung von Betriebsanlagen
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der Beschaffung von Arbeitsmitteln
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der Auswahl von persönlichen Schutzausrüstungen (PSA)
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Fragen der Ergonomie und Arbeitshygiene
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der Organisation der Ersten Hilfe.
Die Betriebsärzte arbeiten eng mit den Sicherheitsfachkräften von STB HSC zusammen; dazu gehören insbesondere gemeinsame Betriebsbegehungen. Sie nehmen auch an den Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses (ASA) teil.
Vermittlung von Arbeitsmedizinischer Betreuung
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STB HSC führt im Auftrag des Unternehmers Schulungen und Workshops durch z.B.:
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allgemeine Sicherheitsschulungen
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Aus- und Weiterbildung von Sicherheitsbeauftragten
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theoretische und praktische Schulung zum Brandschutzhelfer
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theoretische und praktische Ausbildung zum Gabelstaplerfahrer und Kranführer vor Ort
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Verantwortung von Führungskräften für die Arbeitssicherheit
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Ladungssicherung
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themenspezifische Schulungen
Durchführung von Schulungen im Bereich Arbeits- und Umweltschutz
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STB HSC führt zusammen mit den Verantwortlichen oder in deren Auftrag die in den verschiedenen Gesetzen und Verordnungen, sowie Unfallverhütungsvorschriften geforderten Sicherheitsunterweisungen durch.
Unterstützung und Vorbereitung von themenspezifischen Unterweisungen
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STB HSC kann bei Bauvorhaben (Neubau, Umbau, Abriss) den geeigneten Koordinator im Sinne §3 der BaustellV und RAB 30 stellen und den notwendigen SiGePlan ausarbeiten. Darüber hinaus kann STB HSC auch die Erstellung einer Baustellenordnung und die Ausarbeitung der Unterlage für spätere Arbeiten umsetzen.
Stellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators (SiGeKo) nach Baustellenverordnung und Erstellung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzplänen (SiGePlan)
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STB HSC kann Brandschutz-, Immissionsschutz- oder Laserschutzbeauftragte stellen oder übernimmt die Vermittlung solcher Beauftragter.
Der Umweltschutz weist Berührungen und Überschneidungen mit dem Arbeitsschutz auf, insbesondere in den Bereichen Anlagensicherheit, Gefahrstoffe und Lärm. Ähnlich wie beim betrieblichen Arbeitsschutz richten sich die Vorschriften des Umweltschutzes an den Unternehmer (Betreiber), welcher bestimmte Aufgaben an STB HSC delegieren kann.
Stellung eines Brandschutz-,
Immissionsschutz- und Laserschutzbeauftragten
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STB HSC bietet die Unterstützung bei der Einführung von Arbeits-, Qualitäts- und Umweltschutzsystemen an:
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DIN EN ISO 9001/2015 Qualitätsmanagement
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DIN ISO 45001 Anforderung an ein Arbeitsschutzmanagement
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DIN EN ISO 14001 Umweltmanagementnorm
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EMAS Europäisches Umweltmanagementsystem (Eco-Management and Audit Scheme)
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OHRIS Managementsystem der Bayrischen Staatsregierung (Occupational Health and Risk Management)
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Arbeitsschutzmanagementsysteme der Versicherungsträger (AMS)
Unterstützung beim Aufbau von Arbeitsschutz-, Qualitäts- und Umweltschutzsystemen
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STB HSC kann dem Bauherren bei Vorlage der entsprechenden Bauunterlagen bestätigen, ob das geplante Objekt die Bestimmung zum baulichen Arbeitsschutz einhält und ggf. einen konkreten Maßnahmenkatalog erarbeiten bzw. alternative Lösungsansätze ermitteln.
Bestätigungen über die Einhaltung der Bestimmungen zum baulichen Arbeitsschutz gemäß Bauordnungen der Länder
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STB HSC kann Flucht- und Rettungswegepläne nach ASR A 1.3 bzw. ASR A 2.3 bzw. DIN ISO 23601 sowie Feuerwehrpläne nach DIN 14095 bzw. den örtlichen Behörden für vorbeugenden Brandschutz erstellen.